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Frage von Malte D. •

Frage an Carsten Ovens von Malte D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Ovens ,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihr Interesse an der deutschen Hochschulpolitik.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen nachfolgend aus Sicht eines Hamburger Landespolitikers: Es ist richtig, dass bei vielen konsekutiven Master-Programmen bzw. Masterstudiengängen obligatorische Mindestnoten vorausgesetzt werden, und dass Studenten, die diese Mindestnoten nicht erreichen, oft nur geringe Chancen haben, einen Platz in diesen Masterstudiengänge zu erhalten.

Natürlich kann man nun darüber streiten, ob Noten ein geeignetes Mittel sind, um Studienbewerber zu motivieren und anzuwerben. Das gilt allerdings auch schon bei Bachelor-Studiengängen. Nicht immer sind Noten sinnvoll. So etwa, wenn man einen begabten Musiker hat, der allerdings mit einem mittelmäßigen Abitur Musik studieren will. Hier müsste es zumindest bei der Aufnahme zum Erststudium andere, bzw. zusätzliche Mechanismen geben. In der Praxis ist dies auch regelmäßig der Fall.

In der Tat dienen Mindestnoten beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium, um die Zahl der Bewerber für Masterprogramme, bzw. der Zahl der Zulassungsberechtigten zu reduzieren und den Leistungswettbewerb zu erhöhen.

Hochschulen sollten dabei im Wettbewerb stehen, untereinander und damit auch um die besten Köpfe. Gerade bei aufbauenden Masterprogrammen sollte es ein Interesse der jeweiligen Landespolitik sein, die besten Talente aus aller Welt an die eigenen Hochschulen zu holen und im Anschluss auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies gilt insbesondere für einen Stadtstaat wie Hamburg.

Der Bachelor soll derweil als berufsqualifizierender Abschluss dienen. Nicht immer ist ein aufbauendes Masterstudium sinnvoll oder notwendig. Jeder Student hat während des Bachelorstudiums zudem ausreichend Gelegenheit, sich auch notenmäßig zu beweisen und bekommt dieselbe Chance, wie jeder andere Student auch, sein Erststudium mit guten (Mindest-)Noten abzuschließen.

Wartezeiten alleine stellen kein ideales Qualifikationsmerkmal dar, verbessern jedoch die Transparenz. Weitere Kriterien, beispielsweise während der Wartezeit erworbene, zusätzliche Qualifikationen sollten hinzugezogen werden können. Dies gilt es aus meiner Sicht verstärkt zu prüfen. Allerdings sehe ich die Definition dieser Kriterien als Aufgabe der Universitäten und Hochschulen, nicht der Politik.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Carsten Ovens