Werden Sie einer Abschaffung der Einjahresfrist für Bitcoin widersprechen, nachdem Sie selbst erklärt haben, dass sie die steuerliche Systematik gegenüber Gold durchbrechen würde?
Sie erklärten am 10.06.2026, die Steuerfreiheit nach der Einjahresfrist sei Ausdruck eines „systematischen Gleichklangs im Steuerrecht“, der ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte gelte. Eine isolierte Abschaffung nur für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Weiter erklärten Sie, eine solche Maßnahme sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart und aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestehe kein Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.
(Quelle: Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch vom 10.06.2026.)
Der BFH ordnet Bitcoin und andere Currency Token als „andere Wirtschaftsgüter“ i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ein.
(Quelle: BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22.)

