Jedoch erkenne ich keinen Widerspruch. Der von Ihnen erwähnte Auszug aus dem waffenrechtlichen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums bezieht sich nicht auf Tatmotive.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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