Wie stehen Sie als Mitglied des Rechtsausschusses zu der geplanten Regulierung zum selbstbestimmten Sterben mit Bezug zum BVerfG 02/2020 ? Besten Dank.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Frage hinsichtlich einer möglichen Regulierung der Suizidhilfe.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ausdrücklich festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst, einschließlich der Möglichkeit, hierfür Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Jede gesetzliche Neuregelung muss dieses Grundrecht achten und in der Praxis absichern.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Bundestag mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe beraten. Ich habe mich dabei bewusst für den zusammengeführten Entwurf entschieden, der ein eigenes Suizidhilfegesetz vorsah und der Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung grundsätzlich straffrei regeln wollte, verbunden mit einer verpflichtenden, ergebnisoffenen Beratung, die Alternativen, palliative Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidung in den Blick nimmt. Ziel war es, einen klaren, rechtssicheren Rahmen zu schaffen, der Selbstbestimmung respektiert und zugleich Missbrauch verhindert. Für eine Rückkehr zu einer pauschalen strafrechtlichen Verbotsnorm der Suizidhilfe habe ich mich nicht ausgesprochen.
Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass Suizidhilfe niemals eine Antwort auf Versorgungsdefizite sein darf. Gemeinsam mit Kolleg*innen aus mehreren Fraktionen setze ich mich deshalb für eine starke Suizidprävention ein. Für den Ausbau niedrigschwelliger Beratungs‑ und Hilfsangebote, eine gute palliative und psychotherapeutische Versorgung sowie wirksame Maßnahmen gegen Einsamkeit und Armut. Niemand soll sich aus Mangel an Unterstützung oder Pflege zu einem Suizid gedrängt fühlen.
Die Perspektiven von Angehörigen, Ärzt*innen und Pflegekräften halte ich für unverzichtbar. In meiner Arbeit im Rechtsausschuss, aber auch im SPD‑Arbeitskreis Säkularität und Humanismus, suche ich gezielt den Austausch mit Betroffenen, Angehörigen, Fachleuten aus Medizin und Pflege sowie mit Organisationen wie der DGHS, um die tatsächliche Praxis der Freitodbegleitung besser zu verstehen und in unsere Überlegungen einzubeziehen.
Für zukünftige Beratungen gilt für mich deshalb zweierlei. Erstens werde ich keiner Regelung zustimmen, die das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben faktisch leerlaufen lässt. Zweitens werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass Suizidprävention, Hospiz‑ und Palliativversorgung sowie psychosoziale Unterstützungsangebote flächendeckend gestärkt werden.
Nur wenn wir die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Sorgen ernst nehmen, können wir zu einer verantwortlichen gesetzlichen Regelung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

