Inwieweit stimmen Sie der Aussage zu, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt?
Sehr geehrte Frau Wegge,
da das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zunehmend in den Mittelpunkt rückt und viele Menschen sich zunehmend vor Kriminalität fürchten, gewinnt die Videoüberwachung öffentlicher Plätze eine immer wichtigere Rolle. Deswegen möchte ich Sie fragen, inwieweit Sie der Aussage zustimmen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt - oder schwächt?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre wichtige Frage zum Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Aus grund- und datenschutzrechtlicher Perspektive sehe ich anlasslose, flächendeckende Videoüberwachung sehr kritisch, auch wenn sie auf den ersten Blick das subjektive Sicherheitsgefühl mancher Menschen erhöhen mag. Entscheidend ist, dass staatliche Maßnahmen immer verhältnismäßig sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass Bürgerinnen und Bürger sich im öffentlichen Raum dauerhaft beobachtet fühlen und sich dadurch in ihrer Freiheit eingeschränkt sehen.
Nach allen mir vorliegenden Erkenntnissen ist der Zusammenhang zwischen mehr Kameras und einem dauerhaft gesteigerten Sicherheitsgefühl keineswegs eindeutig. Häufig gewöhnen sich Menschen an Kameras oder empfinden sie sogar als Zeichen dafür, dass ein Ort „gefährlich“ ist, was das subjektive Sicherheitsgefühl eher schwächen kann. Deshalb halte ich es für falsch, Videoüberwachung als einfache Antwort auf komplexe Sicherheitsfragen darzustellen.
Wichtig ist aus meiner Sicht:
- Videoüberwachung darf niemals anlasslos und flächendeckend erfolgen, sondern nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt, wenn ein konkreter Anlass vorliegt und andere, mildere Mittel nicht ausreichen.
- Datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die strengen Anforderungen an Zweckbindung, Datensparsamkeit und kurze Speicherfristen, müssen strikt eingehalten werden. Anlasslose Aufzeichnungen des öffentlichen Raums sind nach geltendem Recht unzulässig.
- Wer Sicherheit stärken will, muss vor allem in Prävention, soziale Infrastruktur und Stadtgestaltung investieren, also in Maßnahmen, die tatsächlich das reale und das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern, ohne Grundrechte einzuschränken.
Insgesamt stimme ich daher der pauschalen Aussage nicht zu, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl nachhaltig stärkt. Richtig eingesetzt kann sie in engen Grenzen ein Baustein sein, wichtiger ist mir jedoch, dass wir Sicherheit und Freiheit gemeinsam denken und die Rechte unbeteiligter Bürger*innen konsequent schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

