95 Prozent Zweckentfremdung? - Welche Schritte werden Sie zur Aufklärung dieses Missstands und zur Rückführung der zweckfremd verwendeten Mittel unternehmen?
Sehr geehrte Frau Wegge,
ifo und IW berichten, dass etwa 95 Prozent des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz in den regulären Haushalt verschoben wurden. Als Bürgerin sehe ich darin einen massiven Vertrauensbruch und frage nach der demokratischen Kontrolle. Als SPD-Abgeordnete tragen Sie Mitverantwortung: Welche Schritte werden Sie zur Aufklärung dieses Missstands und zur Rückführung der zweckfremd verwendeten Mittel unternehmen? Unterstützen Sie unabhängige Prüfungen und Konsequenzen für Verantwortliche? Wie wollen Sie künftig eine missbrauchssichere Konstruktion solcher Fonds gewährleisten? Meine Wahlentscheidung hängt davon ab.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich weise die Unterstellung „95 Prozent Zweckentfremdung“ zurück, weil sie die Realität verzerrt. Aber ich nehme Ihre Sorgen und die dahinterstehenden Fragen nach demokratischer Kontrolle sehr ernst.
Die von ifo und IW genannten Zahlen („bis zu 95 Prozent zweckentfremdet“) beruhen auf sehr zugespitzten Annahmen. Beide Institute legen als Vergleich einen nie verabschiedeten, nicht ausfinanzierten Ampel‑Haushaltsentwurf zugrunde und ersetzen die im Grundgesetz verankerte Definition von Zusätzlichkeit durch eigene Benchmarks. Seitens des Bundesfinanzministeriums wird deshalb zu Recht kritisiert, diese Vorgehensweise blende zentrale Realitäten aus, etwa, dass das Sondervermögen erst im Oktober 2025 startfähig war.
Investitionen aus dem Sondervermögen gelten als zusätzlich, wenn im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht wird, diese Schwelle wird mit dem Haushalt 2025 eingehalten und soll auch in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt werden. Tatsächlich sind die Investitionsausgaben des Bundes 2025 auf rund 87 Milliarden Euro gestiegen (davon rund 24 Milliarden Euro aus dem SVIK), ein Plus von etwa 17 Prozent gegenüber 2024, obwohl das Sondervermögen erst spät anlaufen konnte. Für 2026 ist eine weitere Steigerung auf etwa 120 Milliarden Euro vorgesehen.
Es darf aber dennoch keinen Zweifel daran geben, dass die Mittel tatsächlich in moderne Infrastruktur, Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit unseres Landes fließen.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Mittelabfluss aus dem Sondervermögen monatsgenau, unterlegt ihn mit einem Wirkungsmonitoring und hat einen Investitions‑ und Innovationsbeirat eingerichtet, der die Programme fachlich begleitet.
Zwischen Bund und Ländern sind mit dem Länder‑ und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) berichtspflichten vereinbart. Die Länder müssen darlegen, für welche Bildungs‑, Verkehrs‑, Energie‑ und Digitalprojekte sie ihre Anteile einsetzen.
Zusätzlich halte ich eine enge Einbindung des Bundesrechnungshofs für unverzichtbar. Seine Berichte zur Wirkung von Sondervermögen und zu möglichen Verdrängungseffekten im Kernhaushalt sollten im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten und, wo nötig, in konkrete Nachsteuerungen übersetzt werden.
So stellen wir sicher, dass aus dem Sondervermögen keine Schattenhaushalte entstehen, sondern ein transparent kontrolliertes Investitionsprogramm mit klarer politischer Verantwortung.
Auf Basis der bislang vorliegenden Daten sehe ich keinen Anhaltspunkt dafür, dass Mittel im rechtlichen Sinne „zweckfremd“ etwa für völlig andere Politikfelder eingesetzt worden wären. Gesetzlich festgelegt ist, dass das Sondervermögen ausschließlich in Infrastruktur‑ und Klimainvestitionen fließen darf, von Schiene und Straßen über Krankenhäuser und Kitas bis zur digitalen Infrastruktur und Energiewende.
Gleichzeitig ist richtig, dass wir politisch sicherstellen müssen, dass das Sondervermögen nicht zur dauerhaften Entlastung des Kernhaushalts missbraucht wird. Dafür sind aus meiner Sicht drei Punkte maßgeblich.
Erstens: Kredite aus dem Sondervermögen dürfen nur abgerufen werden, wenn konkrete investive Projekte anstehen, nicht, um pauschal Spielräume im Kernhaushalt zu eröffnen.
Zweitens: Solange das Sondervermögen läuft, muss im Kernhaushalt dauerhaft eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent gesichert werden. Freiwerdende Mittel dürfen nicht konsumtiv, sondern nur wiederum investiv genutzt werden.
Drittens: Für das Sondervermögen ist eine systematische Erfolgskontrolle nach vier, acht und zwölf Jahren vorgesehen. Je nach Ergebnis können Programme angepasst, Mittel umgeschichtet oder nicht mehr benötigte Kreditermächtigungen reduziert werden.
Der Einsatz der Mittel muss sich an der Frage messen lassen, ob der Investitionsstau real abgebaut wird und die Menschen vor Ort bessere Schulen, Krankenhäuser, Netze und Verkehrsanbindungen erleben.
Zugleich werben wir als SPD angesichts der Konflikte um Sondervermögen und Notlagenkredite für eine Reform der Schuldenbremse, damit notwendige Zukunftsinvestitionen künftig wieder ehrlicher und weniger kompliziert über den Kernhaushalt finanziert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

