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Canan Bayram
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Frage von Christian R. •

Frage an Canan Bayram von Christian R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Bayram,

würden Sie folgenden Vorschlag in den nächsten Bundestag einbringen oder ein Pilotprojekt zu seiner Evaluierung unterstützen?
Umwandlung der Grunderwerbssteuer in eine Grundverkaufssteuer mit dem Ziel den Wertzuwachs am Bodenwert zu 100 % der Allgemeinheit zufließen zu lassen? Dieser Vorschlag soll das Recht, mit Grund und Boden zu spekulieren, einschränken. Er wäre de facto eine Anhebung der Steuer auf Spekulationsgewinne bei Abschaffung der Spekulationsfrist.
Der Hebesatz sollte (evtl. unter Abzug eines Inflationsausgleichs) Wertsteigerungen an Grund und Boden zu 100% abschöpfen, wertsteigernde Massnahmen an Gebäuden müssen belegt werden, wenn sie in den Verkaufspreis eingehen sollen. Ausgenommen könnte einzig eine selbstgenutzte Immobilie sein. (In Österreich ist eine sogenannte Immobilienertragssteuer im Jahr 2012 eingeführt worden.)

Mit freundlichen Grüßen
C. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der auch ein Vorschlag unterbreitet wird. Ich werde Ihren Vorschlag zunächst in den Fachgremien beraten. Gerade im Steuerrecht ist es tatsächlich gut möglich, eine lenkende Wirkung zur Entlastung auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen. In dem Ziel, der Spekulation stark entgegenzutreten, sind wir uns einig und jedes Instrument, dass als Spekulationsbremse Wirkung entfalten kann, sollte gründlich besprochen und auf seine Wirksamkeit hin geprüft werden. Ich bin sehr offen dafür und werde sie über die Ergebnis der Beratung auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen
Canan Bayram

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