(...) Ein Gremium soll die Bundesregierung beraten, in wie weit Interessenkonflikte vorliegen und durch den Wechsel "öffentliche Interessen beeinträchtigt werden". Die Regierung entscheidet auf dieser Grundlage, auch wenn sie an der Empfehlung dieses Gremiums nicht gebunden ist, ob und wie lange die ausscheidenden RegierungsmitglieRegierungsmitgliederzwischen dem Ausscheiden aus der Regierung und dem Wechsel in die Wirtschaft einlegen müssen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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