
(...) Deshalb haben wir - für zwei Jahre befristet - den Überschuldungsbegriff so geändert, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, bei Wertverlusten ihrer Aktiva sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Die vorgenommene Änderung betrifft nicht nur Unternehmen des Finanzsektors, sondern kommt allen Unternehmen aus allen Branchen zugute, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben. Und sie kommt natürlich auch den Menschen zu Gute, deren Arbeitsplatz erhalten (...)