
(...) Schon zu Beginn der Debatte Anfang des Jahres ist durch die Berichterstattung in den Medien zum Teil der Eindruck erweckt worden, der Erwerber einer Grundschuld könne unabhängig von Existenz und Höhe der zugrunde liegenden Forderung in das gesicherte Immobilienvermögen in Höhe des Grundschuldbetrages vollstrecken. Der dadurch erweckte Eindruck ist allerdings nicht richtig. (...)