
(...) ich stimme Ihnen darin zu, dass es grundsätzlich für das Kindeswohl am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen können und wollen. Nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Möglichkeit, durch die Abgabe von übereinstimmenden Sorgeerklärungen die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu begründen. (...)