(...) Nach Artikel 57 Abs. 1 Satz 2 ZA-NTS gelten Transporte der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik als genehmigt. Ein Genehmigungsverfahren ist daher für solche Transporte nicht vorgesehen und wurde auch für den von Ihnen mitgeteilten Transport nicht durchgeführt. (...)
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