
(...) Leider beherrschen vornehmlich die spektakulären Einzelfälle die öffentliche Wahrnehmung von Jugendkriminalität, bei denen junge Menschen entweder besonders schwere Straftaten begangen haben oder - wie von Ihnen angesprochen - extrem häufig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. (...) Gerade erst durch eine gezielte, also dem Einfall gerecht werdende Einwirkung, wie sie das geltende Jugendstrafrecht ermöglicht, kann letztlich auch dem Schutz der Allgemeinheit besser gedient werden als durch eine pauschal größere "Härte", wie sie mit einem kategorischen Punktstrafsystem verfolgt würde. (...)