
(...) Selbst bei diesen Personen ist der Datenaustausch nur eingeschränkt möglich. Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden können oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur ausnahmsweise zur Verfügung gestellt werden: nämlich nur, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens "besonders relevant" sind. (...)