
(...) Wer aber geschützt werden muss, das sind die, die möglicherweise noch nicht eigenverantwortlich handeln und die Gesundheitsrisiken aufgrund ihres Alters noch nicht vollständig abschätzen können. Deshalb hat der Bund die Altersgrenze für das Rauchen im Jugendschutzgesetz von 16 auf 18 Jahre angehoben. (...)