
(...) So ist ein gerichtliches Vermittlungsverfahren möglich, ebenso wie die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und unter Umständen auch Zwangshaft. Es kommt auch in Betracht, das Sorgerecht des betreuenden Elternteils einzuschränken oder seinen Unterhaltsanspruch zu versagen oder herabzusetzen, wenn er den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt. (...)