
(...) Deshalb ist es nicht mehr zeitgemäß, ohne weiteres bis zum Besuch der 3. Grundschulklasse undifferenziert dem Elternteil vollen Unterhalt zu bezahlen, bei dem das Kind lebt. Schon heute ist Realität, dass viele Eltern deutlich früher und aus eigenem Wunsch wieder in den Beruf zurückkehren. (...)