(...) Ein Beispiel ist das Recht, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen: Die jüngsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (Erstes und Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, so genannter „Erster und Zweiter Korb“) haben klar gestellt, dass dieses 1965 geschaffene Recht weiterhin gilt - für digitale und analoge Kopien. Der Urheber hat jedoch das Recht, durch technische Schutzmaßnahmen zu verhindern, dass sein Werk kopiert wird. (...)
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