
(...) Auch Ihren Gedanken, die Heirat habe allenfalls noch religiösen Sinn, kann ich nicht teilen. Die Ehe steht nicht nur unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung, sie wird auch tatsächlich an vielen Stellen unser Rechtsordnung geschützt. So stehen beispielsweise die Unterhaltsansprüche einer Ehe von langer Dauer mit den Ansprüchen wegen der Betreuung eines Kindes im gleichen Rang. (...)