(...) ich halte eine steuerliche Begünstigung für Baby- und Kleinkinderartikel für politisch wünschenswert. Aber einer solchen Maßnahme steht höherrangiges EU-Recht entgegen: Die "EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" ermöglicht den Mitgliedsstaaten die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen - Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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