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Frage von Joachim H. •

Frage an Brigitte Zypries von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Sie wollen sich während der EU-Präsidentschaft Deutschlands insbesondere für eine europäische Gesetzgebung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine interessante Volksinitiative der PDS zur Änderung der dortigen Landesverfassung zur Bekämpfung rechter politischer Umtriebe. Könnte das nicht eine entsprechende bundesweite und europäische Vorlage sein? An entsprechende Initiativen gegen Links ist nicht gedacht, weil die ja wie die PDS zum demokratrischen Spektrum gehören?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hahn,

die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist nicht nur das Ziel der von Ihnen erwähnten Volksinitiative "Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern". Für ganz Deutschland liegt darin eine immerwährende historische Verpflichtung und ein aktuelles politisches Anliegen.

Die Volksinitiative will auf jede Handlung, die geeignet ist, das friedliche Zusammenleben zu stören oder darauf gerichtet ist, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben, unter Strafe stellen. Das Strafgesetzbuch enthält jedoch bereits die notwendigen Vorschriften, um solches strafwürdiges Verhalten zu kriminalisieren, sodass es weiterer Maßnahmen des Gesetzgebers nicht bedarf.

Das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation im Inland ist strafbar (§86a des Strafgesetzbuches). Es macht sich auch strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet (§ 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches). Darüber hinaus wird bestraft, wer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost (§ 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches). Darunter fällt etwa die sogenannte Auschwitzlüge.

Die Bundesregierung belässt es jedoch nicht nur bei diesen Vorschriften des Strafgesetzbuches, sondern initiiert und fördert auch viele präventive Projekte im Kampf gegen den Rechtsradikalismus. Auf Bundesebene wurde gerade ein neues Förderprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ neu aufgelegt und mit 19 Millionen Euro an Bundesmitteln unterstützt. Mit diesem Projekt will der Bund die Zivilgesellschaft stärken, Toleranz und Demokratie fördern sowie die Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten Jugendlichen unterstützen. Weitere Informationen zu diesen Projekten sind unter www.jugendstiftung-vielfalt.org abrufbar.

Auf europäischer Ebene arbeitet die Bundesregierung während der deutschen Ratspräsidentschaft darüber hinaus daran, die Strafvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu harmonisieren. Dabei geht es vor allem um die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, zum Beispiel der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries