
(...) Widmet sich ein Elternteil diesen Aufgaben persönlich, ist er in der Regel nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage, erwerbstätig zu sein, in diesen Fällen wird dem betreuenden Elternteil - wie nach bisherigem Recht auch - ein Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung des Kindes regelmäßig über den üblichen Dreijahreszeitraum hinaus zustehen, im Extremfall kann es auch zu einer dauerhaften Unterhaltsberechtigung kommen. Wie lange und in welcher Höhe Unterhalt letztlich tatsächlich beansprucht werden kann, ist aber eine Frage des Einzelfalls, hierbei kann unter anderem der Grad der Behinderung eine Rolle spielen aber auch, ob das Kind tagsüber beispielsweise in einer Behinderteneinrichtung betreut wird. (...)