Sehr geehrter Herr Schopferer,
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

Sehr geehrter Herr Schopferer,
(...) Nach dieser Vorschrift muss der Sachverständige sein Gutachten im Falle seiner Vereidigung beeiden. Auf die Unparteilichkeit des Sachverständigen ist deshalb bereits bei seiner Auswahl zu achten. Sollte ein Sachverständiger einmal gegen seine Pflichten verstoßen, kann er selbst strafrechtlich verfolgt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Mutscher,
(...) Die Frage, ob ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegt, muss nach Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich dem Rechtsmittelgericht vorbehalten bleiben. Dies ist selbstverständlich und gilt auch nicht erst seit Einführung der Anhörungsrüge. (...)
Sehr geehrte Frau Wörn,
Sehr geehrter Herr Putzlocher,