
(...) Was die Verpflichtungen des Kindesvaters betrifft, so verweise ich darauf, dass dieser nach dem Gesetz zunächst verpflichtet ist, Kindesunterhalt in Geld zu leisten. Nach dem Gesetz wird diese Leistung als der von Ihnen erbrachten Betreuungsleistung "gleichwertig" angesehen. (...)