
(...) die Praxis, dass Abmahnungen zum Teil missbräuchlich eingesetzt werden, ist mir bereits aus zahlreichen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz bekannt. Darauf habe ich reagiert und dem Parlament eine Regelung vorgeschlagen, welche die Verbraucher künftig vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. (...)