
(...) im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist geregelt, dass jemand, der aufgrund eines späteren Freispruchs, einer Strafmilderung oder einer Verfahrenseinstellung zu Unrecht inhaftiert wurde, 11,00 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhält. Mit diesem Betrag ist aber nur der immaterielle Schaden abgedeckt, also der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. (...)