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Brigitte Pothmer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Florian H. •

Frage an Brigitte Pothmer von Florian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pothmer,

Dem Abstimmungsergebnis zum Zugangserschwernisgesetz entnehme ich das Sie sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben.

Ich möchte von Ihnen nun gerne erfahren warum Sie sich zu diesen Schritt entschlossen haben. Sie hätten sich, wie 15 andere Mitglieder Ihrer Partei auch, enthalten können. Was vermutlich zu einer ähnlichen Frage geführt hätte.

Allerdings hat die Debatte um dieses Gesetz bei Ihnen offenbar nicht einmal zu diesen Entschluss geführt.

Ich möchte von Ihnen nun also wissen, was Sie zum total Verzicht einer Stimmabgabe bewogen hat?

Schließlich wird von einigen Bürgern die Meinung vertreten das jede Stimme die nicht gegen dieses Gesetz ist, eine Stimme für den Aufbau einer Zensurinfrastruktur ist. Nach dieser teilweise nachvollziehbaren Logik, müssten Sie sich also zukünftig unterstellen lassen für eine Zensur in Deutschland zu sein.

Andererseits unterstellt die Gegenseite jedem der nicht für dieses Gesetz ist eine gewisse nähe zur Kinderpornographieszene oder zu mindestens deren Duldung. Könnten Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten nun ausgesetzt sein.

Sind Sie nicht der Meinung das Ihre Wählerrinnen und Wähler, gerade bei einem solch brisanten Thema, eine konkrete Antwort von Ihnen erwarten dürfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Hannemann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hannemann,

ich bedauere, dass meine entschuldigte Nichtteilnahme an der Abstimmung über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Sie zu der Vermutung veranlasst hat, dass ich den Gesetzentwurf unterstützen könnte. Dem ist nicht so. Als Nutzer der Seite www.abgeordnetenwatch.de möchte ich Sie auf meine Anwort an Herrn Miller vom 28. Mai 09 zu diesem Thema hinweisen ( http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_pothmer-650-5993--f187657.html#q187657 ), in der meine Position klar und zweifelsfrei dargestellt und begründet ist.

An der sehr kurzfristig festgesetzen namentlichen Abstimmung über das Gesetz konnte ich wegen eines bereits seit langem vereinbarten Termins allein aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen.

Der Blick auf die Übersicht zu allen bisherigen Abstimmungen im Deutschen Bundestag wird Ihnen bestätigen, dass ich die Teilnahme an Abstimmungen des Deutschen Bundestages für mich als wichtige Verpflichtung ansehe und die teilweise Nichtteilnahme an Abstimmungen am 19. Juni 2009 die erste und einzige Ausnahme davon ist.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Pothmer