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Björn Thümler
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Frage von Holger D. •

Frage an Björn Thümler von Holger D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Björn Thümler...

Da nach dem angeblichen Angriff auf den Hund nie eine DNA Probe bei dem verletzten Tier abgenommen wurde, stellen wir diesen Angriff massiv in Frage.Genauso hätte es sich um eine Beisserei unter Hunden gehandelt haben können,die MT6 in die Schuhe geschoben wurde. Ferner Herr Thümler bitten wir um Aufklärung bezüglich des eingeschläferten Wolf`s.Nach unseren Informationen wurde dieser verletzte Wolf an das Monitoring gemeldet,die es auch an die verantwortlichen Stellen weiterleiteten. Warum wurde von diesen Stellen nicht das geringste unternommen um das Tier einzufangen um es behandeln zu können? Wir erwarten zeitnah eine Antwort auf diese Frage.

Hochachtungsvoll
Holger Didam
Leiter Wildtierschutz der Partei ETHIA.

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Antwort von
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‎Sehr geehrter Herr Didam,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Zweifel bezüglich des Wolfsvorfalls in Groß Hehlen teile ich nicht. Ich halte die beteiligten Zeugen für sehr glaubwürdig. Vielmehr finde ich es unerträglich, dass die Familie, dessen Hund angegriffen wurde, nun diffamiert und angefeindet wird.
Wie Sie sehe ich jedoch erheblichen Aufklärungsbedarf bezüglich der Vorgänge, die zu der viel zu späten Einschläferung des verletzen Wolfs führten. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Tier nicht erlöst wurde obwohl sein Leiden wochenlang bekannt war.
Wir haben zur weiteren Klärung eine Landtagsanfrage an die Landesregierung gestellt. Sie hat folgenden Wortlaut (Drucksache 7/5805, Seite 9):

"Hat die Landesregierung einem wochenlangen Leiden des nun eingeschläferten Wolfs tatenlos zugesehen?
Der NDR berichtet auf seiner Internetseite in dem Artikel „Wolf erst nach wochenlangem Leiden eingeschläfert“ vom 19. Mai 2016 über einen Wolfsrüden, der am Tag zuvor im Landkreis Uelzen aufgrund einer schweren Verletzung eingeschläfert worden war. Laut Artikel sei bereits acht Wochen zuvor eine erste Meldung über das verletze Tier bei der Landesjägerschaft eingegangen. Allerdings habe das Umweltministerium auf diese und weitere Meldungen nicht reagiert, sondern den Wolf sich selbst überlassen. Der Niedersächsische Tierschutzverein habe laut Bericht ebenso wie die Landesjägerschaft und der zuständige Wolfsberater das Nichtstun der Landesregierung kritisiert. Dort ist beispielsweise von dem Vorsitzenden des Verbands Niedersächsischer Tierschutzvereine folgende Aussage zu lesen: „Nach dem Tierschutzgesetz dürften keine Tiere - egal ob Hund, Katze, Pferd oder Wolf - unnötigen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt werden“. Für ihn sei es unvorstellbar, dass der Wolf in solch einem Zustand über Wochen umherlaufen musste.
Unklarheit bestand darüber, inwiefern ein Eingreifen rechtlich zulässig gewesen wäre, und über den Zustand des Tieres. Angeblich hatte die Landesjägerschaft zwischenzeitlich eine Meldung über eine Besserung des Zustands abgegeben. Diese Behauptung weist die Landesjägerschaft jedoch zurück.
1. Inwiefern wäre ein sehr viel früheres Eingreifen aus Sicht der Landesregierung rechtlich möglich gewesen?
2. Inwiefern wäre ein sehr viel früheres Eingreifen aus Sicht der Landesregierung aus Tierschutzsicht geboten gewesen?
3. Wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf der Landesjägerschaft, dass es gar keine Meldung über eine Besserung des Zustands des Wolfes gegeben habe?"

Die Antwort wird voraussichtlich am 09. Juni vorgelegt und auf der Internetseite des Niedersächsischen Landtags veröffentlich werden. Anschließend entscheiden wir über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler

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