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Björn Thümler
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Frage von Stefan S. •

Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen: Zeitplan?

Sehr geehrter Herr Thümler,

Ihrer Antwort vom 29.04.2026 ist zu entnehmen, dass die Landesregierung bereits an einem Gesetzentwurf arbeite. In Anbetracht der Landtagswahl im nächsten Jahr und des insoweit greifenden Diskontinuitätsprinzips, dass nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren mit dem Ende der Wahlperiode verfallen, meine Fragen:

1. Wird angestrebt, das Gesetz - auch ohne eine erst für 2027 erwartete Entscheidung des BVerfG zu den in Niedersachsen anhängigen Verfahren - noch in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden und gibt es insoweit schon eine konkrete Meilensteinplanung (Kabinettsbefassung, Ressortmitzeichnung, Verbandsbeteiligung, Landtag)?

2. Angesichts der bereits vorliegenden und unmittelbar erwarteten Entscheidungen des BVerfG bei anderen Dienstherren und auch insoweit bereits angestoßener konkreter Besoldungsänderungen: Halten Sie persönlich eine Verabschiedung in Niedersachsen im Jahre 2028 oder später für zielführend?

Vielen Dank.

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Antwort von CDU

Lieber Herr S.!

Vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne zu beantworten versuche. 
Die Absicht ist das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Zu konkreten Zeitplänen der LReg kann ich Ihnen nichts sagen, da ich darüber keine Kenntnis habe. 
Wenn es zu einer Einbindung der demokratischen Fraktionen kommt - Besoldung muss ja über Legislaturgrenzen hinweg Bestand haben - dann macht eine Verabschiedung noch vor der Landtagswahl Sinn. Einziges Problem wird der Zeitablauf sein, da ja auch zur parlamentarischen Beratung genügend Zeit sein muss und das schließt auch die Arbeit der Landtagsjuristen ein. 

Ich hoffe Ihnen mit den Antworten insofern geholfen zu haben und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen 

Björn Thümler 

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