Wieso schaden Sie so sehr der Psychotherapie in Deutschland. Ist Ihnen die psychische Gesundheit der Menschen nicht wichtig. Wieso kommt in letzter Minute noch was Schlimmer hinzu. Was wollen Sie dami
Was wollen Sie mit der Streichung der gesetzlichen. Mindestvergütung für Psychotherapeuten. erreichen. Wollen Sie ein kranke Bevölkerung haben. Bitte überlegen sie sich nochmal ob Sie das wirklich wollen.
Sehr geehrte Frau ,
für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Fragen danke ich Ihnen herzlich. Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Eine gut erreichbare und verlässlich finanzierte psychotherapeutische Versorgung ist von großer Bedeutung – gerade für Menschen, die dringend Hilfe benötigen, für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten.
Deshalb will ich Ihrer Annahme ausdrücklich widersprechen, es sei mein Ziel, der Psychotherapie zu schaden oder eine schlechtere Versorgung in Kauf zu nehmen. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen langer Krankheitsausfälle. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft den Betroffenen und vermeidet zugleich gesundheitliche und gesellschaftliche Folgekosten.
Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, weitere erhebliche Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber zu verhindern. Dafür werden alle Leistungsbereiche in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen – auch die psychotherapeutische Versorgung.
Künftig wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Dabei soll das bisherige Finanzvolumen für die Psychotherapie erhalten bleiben. Außerdem sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit diese Mittel nicht für andere Versorgungsbereiche verwendet werden.
Richtig ist aber auch: Die bisherige gesetzliche Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung entfällt. Genau dieser Punkt hat bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhebliche Sorgen ausgelöst. Diese Bedenken nehme ich ernst. Nach der derzeitigen Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Bundesgesundheitsministeriums wird nicht davon ausgegangen, dass die Änderung zwangsläufig zu einer schlechteren Vergütung führen muss. Welche Auswirkungen sich in der praktischen Umsetzung ergeben, muss jedoch sorgfältig beobachtet werden.
Zugleich hat der Gesundheitsausschuss die Bundesregierung aufgefordert, nach der Sommerpause weitere Regelungen vorzulegen. Dazu gehören die Sicherung bereits begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus und Ausnahmen von der Gesamtvergütung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für schwer psychisch erkrankte Menschen sowie für dringliche Behandlungsfälle. Für diese Bereiche soll eine extrabudgetäre Vergütung ermöglicht werden. Außerdem soll ein verbindliches Verfahren zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung geschaffen werden.
Diese weiteren Regelungen sind wichtig. Für mich ist entscheidend, dass die Stabilisierung der GKV-Beiträge nicht zulasten der Patientinnen und Patienten oder der Erreichbarkeit psychotherapeutischer Angebote geht. Die psychische Gesundheit der Menschen ist mir wichtig. Deshalb werde ich insbesondere die Auswirkungen auf Wartezeiten, Praxen und besonders schutzbedürftige Patientengruppen weiter aufmerksam begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Simon

