Finden Sie die Abschiebung einer KiTa-Mitarbeiterin (Fall Amira von 6/2025 in Offenbach) sinnvoll? Sollten Asylrecht und Aufgaben des BAMF angepasst werden, um solche Fälle zu vermeiden?

Sehr geehrter Herr W.
ich danke Ihnen für Ihre über das Portal abgeordnetenwatch.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne will ich auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt eingehen.
Von der Abschiebung der Kita-Mitarbeiterin Amira habe ich, wie viele andere auch, aus den Medien erfahren. Vorher war mir der Fall nicht bekannt. Auch von den Details wie den genauen Hintergründen des Asylantrages, den Gründen für die Entscheidung des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Abschiebung, die in der Verantwortung der kommunalen Ausländerbehörde liegt, habe ich keine Kenntnis. Auch ob beispielsweise Rechtsmittel gegen die Abschiebung eingelegt wurden, was nach meiner Information nach einem abgelehnten Asylantrag möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kann aber natürlich sehr gut nachvollziehen, dass die Ablehnung eines Asylantrages nur schwer nachvollziehbar ist, wenn es um Personen geht, die gesellschaftlich eingebunden sind und einer sinnvollen und wichtigen Beschäftigung nachgehen.
Natürlich gilt gleichzeitig zu sagen, dass Entscheidungen dieser Art auf Basis der bestehenden Gesetze und rechtsstaatlichen Verfahren getroffen werden müssen. Das BAMF sowie die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden sind an geltendes Recht gebunden. In Fällen, in denen kein Schutzstatus zuerkannt wird und eine Rückführungspflicht besteht, liegt es nicht im Ermessen der Behörden, willkürlich Ausnahmen zu machen. Nichtsdestotrotz zeigt der vorliegende Fall deutlich, dass es im Umgang mit gut integrierten Personen auch innerhalb des geltenden Rechtsrahmens Möglichkeiten geben sollte, individuelle Umstände stärker zu würdigen – etwa im Rahmen von Härtefallkommissionen oder bei der Erteilung von Beschäftigungsduldungen. Diese Spielräume bestehen nach meinem Verständnis bereits, werden aber nicht immer einheitlich genutzt. Wir wollen uns als CDU jedenfalls konsequent dafür einsetzen, Zuwanderung klar zu steuern und zwischen Schutzsuchenden und Arbeitskräften konsequent zu unterscheiden. Wer kein Bleiberecht erhält, muss unser Land wieder verlassen – das gehört zur Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Wer sich aber gut integriert und gebraucht wird, sollte auch bleiben können. Hierfür braucht es pragmatische und lebensnahe Lösungen im Aufenthaltsrecht.
Für einen weiterführenden Austausch zu diesem oder anderen Themen stehe ich den Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Kreis Offenbach gerne jederzeit in meiner Bürgersprechstunde zur Verfügung. Hier bin ich jederzeit ansprechbar und erreichbar.
Herzliche Grüße
Björn Simon