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Björn Simon
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Frage von Lukas F. •

Frage an Björn Simon von Lukas F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,
wie stehen Sie zur Kettenbefristung von Lehrkräften? Natürlich ist Schulpolitik ländersache, doch ist die gängige Praxis meines Erachtens arbeitsrechtlich äußerst fraglich und gehört auf Bundesebene verhindert.
Vielen Dank vorab

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

ich danke Ihnen für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne will ich im Folgenden kurz auf das von Ihnen angesprochene Thema des Befristungsrechts eingehen.

Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass mir die Bildungspolitik überaus wichtig ist. Als rohstoffarmes Land brauchen wir kluge Köpfe, wenn wir in der globalen Wissensgesellschaft weiter eine führende Rolle spielen wollen. Bildung und Forschung müssen daher eine hohe Priorität genießen. Vor diesem Hintergrund ist es mir auch ein Anliegen, den Lehrerberuf so attraktiv wie möglich zu machen und junge Menschen zu motivieren, diesen Beruf zu ergreifen.

Die von Ihnen angesprochene Befristungspraxis, die in den vergangenen Jahren im öffentlichen Dienst zu beobachten ist, betrachte ich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bedeutung des Bildungssektors kritisch. Ich habe es daher begrüßt, dass die CDU-geführte Bundesregierung im vergangenen Jahr die Befristungsmöglichkeiten im Wissenschaftszeitvertragsgesetz *(WissZeitVG)* deutlich enger gefasst hat. Damit wurden unangemessene Kurzzeitbe­fristungen in der Wissenschaft unterbunden und gleichzeitig eine Lösung gefunden, die der Wissen­schaft nicht schadet, der Hochschule jedoch mehr Verantwortung gibt.

Auch abseits der Hochschulen würde ich ein Ende der Befristung von Lehrverträgen begrüßen. Ob es hier sinnvoll wäre, entsprechende Änderungen *im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) herbeizuführen oder – da wie auch Ihrerseits richtig erwähnt die Bildungsministerien der Bundesländer für die jeweiligen Verträge zuständig sind – an die Länder appelliert werden sollte, die Befristungspraxis entsprechend zu ändern, müsste eingehend geprüft werden. Unabhängig davon stehe ich der Befristung von Lehrverträgen aber wie erläutert überaus kritisch gegenüber und befürworte entsprechende Veränderungen.

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Herzliche Grüße

Björn Simon

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