Plant NDS angesichts der geplanten deutlichen Besoldungserhöhungen in Schleswig-Holstein ebenfalls strukturelle Anpassungen, um eine dauerhaft amtsangemessene Alimentation der Beamten sicherzustellen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehreren Bundesländern über strukturelle Anpassungen der Besoldung diskutiert.
Insbesondere Schleswig-Holstein plant nach aktuellen Berichten deutliche Verbesserungen der Besoldung, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben nachhaltig zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele niedersächsische Beamtinnen und Beamte die Frage, ob auch die Landesregierung in Niedersachsen plant, die Besoldung stärker anzuheben, um sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten als auch im bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal konkurrenzfähig zu bleiben.
Mich interessiert daher, ob in Niedersachsen konkrete Maßnahmen oder Planungen bestehen, die Besoldung strukturell zu erhöhen, um langfristig eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Sehr geehrter Herr B.,
gemäß dem kürzlich gefassten Beschluss des Landtages zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wurde unlängst die verfassungskonforme Alimentation der Beamtinnen und Beamten rückwirkend für das Jahr 2025 sichergestellt. Daraus folgt für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung in Höhe von 800 Euro, für die übrigen Besoldungsgruppen eine Sonderzahlung von 500 Euro, während für die Anwärterinnen und Anwärter eine Sonderzahlung von 250 Euro vorgesehen ist. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages ist damit für das vergangene Jahr eine amtsangemessene Besoldung in Niedersachsen gewährleistet.
Wir werden nun zügig die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen, um das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder systemgerecht auf die Beamtenschaft zu übertragen. So soll sichergestellt werden, dass die Besoldung auch in den kommenden Jahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Vor dem Hintergrund einer in absehbarer Zeit erfolgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Besoldung in Niedersachsen, werden wir voraussichtlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren einleiten, um eine verfassungsgemäße Alimentation rückwirkend ab dem Jahr 2008 sicherzustellen.
Es grüßt Sie freundlich,
Björn Meyer

