Aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU, abgesehen von Mindestrichtlinien zum Arbeitsschutz und zum gesundheitlichen Verbraucherschutz, bis heute leider keine Kompetenz für die Rechtsetzung im Gesundheitswesen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

