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Birgit Collin-Langen
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Frage von Paul S. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Paul S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

wie Sie ja sicherlich wissen, findet in einer Woche die Wahl zu einem sehr kontroversem Entwurf einer neuen Urheberrechts-Richtlinie statt. Vor Allem wird der "Artikel 13" kritisiert, welcher im Prinzip besagt, dass alle Internetplattformen einen Upload-Filter zum Verhindern von Urheberrechtsverletzungen installieren müssen.
Die Kritik besteht darin, dass solche Algorithmen fehleranfällig sind, was als Vorwand für Zensur genutzt werden kann und dass eine mehrfache Verwendung von Inhalten, beispielsweise durch Artikel, welche auf andere verweisen, oder durch Memes, nicht mehr möglich ist. Dies würde also einen großen Teil der Kultur des Internets zerstören.
Außerdem wird angenommen, dass dies der Anfang vom Ende der Netzneutralität sein könnte, da ähnliche, schärfere Gesetze folgen könnten.
Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass dieses Gesetz Datamining illegal machte, was eine starke Verlangsamung der Entdeckung von Informationen öffentlichen Interesses zur Folge hätte.

Insgesamt wäre dieses Gesetz also mindestens ein Wegbereiter, wenn nicht sogar schon Teil des Endes von Presse-, Meinungs-, Medien- und Forschungsfreiheit.

Mich interessiert, wie Sie diese Kritik bewerten und wie Sie zu dem Entwurf stehen. Insbesondere Ihre Begründung interessierte mich sehr.

Vielen Dank im Voraus,
P. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail.

Für mich geht es bei der Diskussion um das Urheberrecht darum, dass eine faire Vergütung der Urheber auch im Internet und eine faire Vergütung aller, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung ermöglichen, gewährleistet werden. Journalisten und Künstlern, die von ihrer kreativen Arbeit nicht mehr leben können, weil ihre Kreativleistungen nicht angemessen vergütet werden, müssen wir zu ihrem Recht verhelfen. Und wir wollen unabhängige Medien in unserer Demokratie sichern, und nicht Betreiber von Plattformen unterstützen, die mit den Medienerzeugnissen Geld verdienen.

Leider wurden im Vorfeld der Abstimmung viele nicht korrekte Annahmen gestreut, um den dringenden Reformprozess für das Urheberrecht zu unterminieren und die diejenigen, die kreative Leistungen erbringen oder dafür wirtschaftlich/strukturell verantwortlich sind, um ihre faire Vergütung bringen wollen. Ich glaube nicht, dass Sie sich für diese Ausbeutungsmentalität großer Plattformen einsetzen möchten.

Die Interessen der 15.000 arbeitslos gewordenen Journalisten (Zahl aus dem Jahr 2013) oder die Ängste der Künstlern, die von ihrer kreativen Arbeit nicht mehr leben können, weil ihre Kreativleistungen nicht angemessen vergütet werden, sind für mich Argumente, die bei der Diskussion wichtig sind.

Es ist nicht vertretbar, die Interessen großer Internetplattformen über die Interessen der Kreativschaffenden zu stellen.

Hier im Europäischen Parlament will keiner eine „Zensur“, „Filter“, „Link-Steuer“ oder die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit, wie dies plakativ gern unterstellt wird. Und dies ergibt sich auch aus dem vorliegenden Text, der letzten Donnerstag abgestimmt wurde. Wer etwas anderes behauptet, verbreitet bewusst Falschinformationen und dies auch noch im wirtschaftlichen Interesse und zur Unterstützung der großen Internetplattformen.

Warum brauchen wir ein stärkeres Recht für die Presseverlage (Art. 11)?

• Wir wollen, dass Zeitungsverlage für die Nutzung ihrer Artikel auch fair vergütet werden!
• Wir wollen eine (auch von Plattformen) finanziell unabhängige Presse!
• Wir wollen Qualitätsjournalismus absichern!
• Wir haben die Privatnutzung von dem Recht ausgenommen.
• Wir erlauben das Hyperlinking.
• Wir beteiligen die Journalisten.

Warum brauchen wir Artikel 13 (value gap)?

• Wir wollen, dass die Plattformen mehr Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen.
• Wir wollen, dass Urheberrechtsverletzungen von Beginn an vermieden werden.
• Wir wollen, dass europäische Urheber (Künstler, Autoren, Schauspieler, Musiker etc.) von den Plattformen, die deren Werke nutzen, für diese Leistung auch fair vergütet werden.
• Wir haben den Anwendungsbereich des Art. 13 (s. Art. 2) auf die Plattformen beschränkt, die von Verstößen gegen das Urheberrecht am meisten profitieren.
(Plattformen, wie Spotify, itunes, Netflix, Ebay, Wikipedia, Dating-Plattformen, Plattformen zur Softwareentwicklung, Blogs, private Homepages, Dropbox etc. unterfallen alle nicht dem Art. 13!)
• Wir verpflichten die Plattformen mit den Rechteinhabern Lizenzen abzuschließen.
• Wir verpflichten die Rechteinhaber, den Plattformen alle Informationen mitzuteilen, um erkennen zu können, welche Werke veröffentlicht und nicht veröffentlicht werden dürfen, so dass eine generelle Überwachung nicht stattfinden kann.

Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Dieser kulturelle Diebstahl ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Mit der neuen EU-Richtlinie können wir genau das schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Collin-Langen, MdEP