Bekommen wir eine ausr. Anzahl von Menschen die Wehrdienst leisten?
Sehr geehrte Frau Lugk,
was halten Sie von meinem Vorschlag zu Verbesserung der Situation mehr Menschen zum Dienst in der Bundeswehr zu bewegen?
Ab dem Jahr 2028 können nur Menschen für öffentl. Ämter (Bundes-, Landtag, Gemeinderäte u.dgl.) zugelassen werden, wenn sie Dienst bei der BW oder Polizei (mind.15 Mon.) geleistet haben. Dadurch wird ihre innere Haltung und ihr Einsatz für ihre Mitbürger in einem freiheitlich demokratisch orientierten Land dokumentiert.
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich Gedanken machen, wie wir die nötige personelle Stärke der Bundeswehr erreichen können.
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) hat sich auch die Bundesregierung dieser Herausforderung gestellt und die Voraussetzung für einen personellen Aufwuchs unserer Bundeswehr gelegt. Dabei setzt sie insbesondere auf eine Attraktivitätssteigerung des freiwilligen Wehrdienstes aber auch auf die Wiedereinführung der verpflichtenden Musterung.
Als SPD-Abgeordnete im Verteidigungsausschuss unterstütze ich den neuen Wehrdienst, der zusätzliche Anreize schafft, als Soldatin oder Soldat unserem Land zu dienen. Ihren Vorschlag, den Dienst bei der Bundeswehr oder die Arbeit bei der Polizei an ein exklusives passives Wahlrecht zu binden, lehne ich jedoch ab. Damit würden viele Menschen ausgeschlossen, die keinen Dienst an der Waffe leisten konnten oder können – oder dies aus Gewissensgründen für sich ablehnen. Das hielte ich für undemokratisch, denn ich bin überzeugt: Demokratische Grundrechte stehen allen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichermaßen zu.
Sehr wohl unterstütze ich aber das Vorhaben, den Wehrdienst für unsere Soldatinnen und Soldaten attraktiver zu machen. Genau dafür sorgt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes.
Beste Grüße
Bettina Lugk

