
(...) Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass es zu einer Reform kommen wird, da Deutschland den Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen EU-Recht nicht einfach ignorieren darf. Das Schornsteinfegermonopol wird sicherlich in Teilbereichen aufgehoben. Verglichen mit der derzeitigen Rechtslage wird der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, vermutlich eingeschränkt. (...)