(...) Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Kinder nur dann, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts (§ 1612a Abs. 1 BGB) erhalten und das 12. (...)
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