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Bettina Brück
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Frage von Friederike J. •

Frage an Bettina Brück von Friederike J. bezüglich Familie

Ich wüsste gerne einmal, wann die Landesregierung gedenkt, die Mütterrente auch auf Landesbeamte zu übertragen. Ich bin seit 34 Jahren Lehreren, habe in den Jahren 1989 und 1991 Kinder geboren, konnte keine Kinderkrippe in Anspruch nehmen. Auf meine Rente wurden mir lediglich jeweils ein halbes Jahr als Kindererziehungszeit angerechnet. Nach einem halben Jahr konnte ich meine Kinder weder im Kindergarten "abliefern", noch allein zu Haus lassen. Eine qualifizierte Ausbildung ist nicht umsonst. Ich bin gerne Lehrerin, aber eine persönliche Karierre in diesem Bereich habe ich zugunsten meiner Kinder nicht in Betracht gezogen, sondern eher auf Vollzeitstelle und Gehalt verzichtet. Eine Wertschätzung dieser Haltung in Form der Mütterrrente wäre für mich schon sehr bedeutsam. Leider wird aber in der Öffentlichkeit lieber auf Lehrer und Beamte geschimpft, statt über deren keinesfalls stressfreien Berufsalltag mal nachzudenken.

Ich wäre dankbar für eine verbindliche Antwort
F. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage. Lehrerinnen und Lehrer leisten eine engagierte und wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft. Ich darf Ihnen versichern, dass ich dies keinesfalls gering schätze und zu würdigen weiß. Den besonderen Belastungen des Lehrerberufs versuchen wir in Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie z.B. der Altersteilzeit gerecht zu werden. Die Anerkennung von Erziehungsleistungen ist für die SPD von hoher Wichtigkeit. Allerdings erfolgt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten systematisch nach anderen Kriterien als die Festlegung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere sind hier die Aspekte der amtsangemessenen Besoldung bzw. des Alimentationsprinzips zu nennen, die auch bei der Versorgung gelten. Dies führt u.a. dazu, dass nach kurzer Frist die letzte erreichte Besoldungshöhe zur Grundlage der Versorgungsleistung wird und nicht die über das gesamte Arbeitsleben tatsächlich entrichteten Beiträge wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Versorgung gelten also andere Anspruchsberechtigungen und andere Bezugswerte für die Höhe der Versorgungszahlung. Es gibt eine Mindestversorgung, eine Höchstversorgung über dem gesetzlichen Rentenniveau wird nach nicht vergleichbaren Regeln erreicht. Insofern ist eine Übertragung der Regelungen der Mütterrente auf die Versorgung von uns nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Brück