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Bernhard Suttner
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Frage von Johanna W. •

Frage an Bernhard Suttner von Johanna W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Suttner,

Laut eines Berichts (SZ vom 20.9.08 "Kinder, Geld und alte Konflikte") erhalten besser verdienende Eltern vom Staat pro Kind 203 Kindergeld. Eltern, die weit weniger verdienen erhalten lediglich den Sockelbetrag von 154 Euro pro Kind.

Konkret: Ist man in der glücklichen Lage als Ehepaar etwa 62000 Euro zu verdienen, erhält man vom Staat eben den Höchstbetrag von 203 Euro über die Steuer zurück. Verdient man weniger, oder ist so wie ich, allein erziehend mit zwei Kindern teilzeitbeschäftigt, muss man sich mit 154 Euro begnügen.

Hier drängt sich einem schon die Frage auf: Warum sind Kinder von besser verdienenden Eltern unserem Staat mehr wert?

Wie steht die ödp zu diesem Thema?
Welche Möglichkeiten sehen Sie mit dem Bayerischen Landeserziehungsgeld Familien, die das Geld für ihre Kinder dringend benötigen, zu fördern?

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Weigl-Mühlfeld

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Antwort von
ÖDP

Liebe Frau Weigl-Mühlfeld,

die von Ihnen dargestellte Ungerechtigkeit ist in der Systematik unseres Einkommensteuersystems begründet: Das Existenzminimum des Kindes darf an sich nicht besteuert werden. Deshalb gibt es einen Kinderfreibetrag bei der Steuer, der sich bei hohem Einkommen in der von Ihnen beschriebenen Form überproportional auswirkt. Für Eltern, die durch den Freibetrag nicht profitieren würden, weil sie entweder ein sehr geringes oder mittleres Einkommen haben, hat man alternativ das Kindergeld mit dem Fixbetrag eingeführt. Unserer Meinung nach müßte das Kindergeld für alle so hoch sein, wie die Wirkung des Freibetrages für die Menschen mit hohem Einkommen. Wohlgemerkt: Es geht beim Kindergeld bzw. beim Freibetrag vor allem um die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Freistellung des Existenzminimums von der Steuer.

Etwas ganz anderes ist die von Ihnen angesprochene Förderung und Anerkennung der Erziehungsleistung. Das Landeserziehungsgeld sollte unserer Meinung nach zu einem sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehalt von 1000.-Euro für die Eltern der Kinder unter 3 Jahren ausgebaut werden. Damit könnten die Eltern dann frei entscheiden, ob sie sich in den ersten drei Jahren vorwiegend um die Kinderbetreuung kümmern wollen oder ob sie mit diesem Geld eine gute Betreuung außer Haus (Tagesmutter, Krippe) bezahlen wollen, damit sie ganz oder teilweise ihrem Beruf nachgehen können.

Beste Grüße
Bernhard Suttner