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Bernhard Daldrup
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Frage von Markus B. •

Sollte die Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum oder den erstmaligen Kauf von Wohneigentum entfallen? Gibt es Pläne in der Richtung?

Sehr geehrter Herr Daldrup,

besonders in Zeiten von anziehenden Materialpreisen und steigenden Bauzinsen, wäre mehr Eigenkapital für Bauherren/Immobilienkäufer eine Entlastung und würde die Qualität und Sicherheit von Finanzierungen erhöhen. Für viele Menschen rücken die eigenen vier Wände immer weiter in unereichbare Regionen. Hier wäre es an der Zeit zu handeln und schnell für Entlastungen zu sorgen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gern beantworte.

Ja, wir wollen die Grunderwerbsteuer reformieren, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Denkbar wäre ein Freibetrag für den Ersterwerb von Wohneigentum. Alternativ könnte der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem differenzierten, niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Für beide Varianten muss der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Eine bundesgesetzliche Neuregelung der Grunderwerbsteuer bedarf der Zustimmung der Ländermehrheit im Bundesrat. Noch gibt es keine Verständigung über den Weg der Entlastung und keinen genauen Zeitplan für ein Gesetzgebungsverfahren.

Ich weise darauf hin, dass der Bund zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entlastung der Immobilienkäufer schaffen kann. Ob von der eingeführten Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, entscheiden aber in Eigenverantwortung die Bundesländer, denen auch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zufließen.

Die Entlastung privater Immobilien- oder Grundstückserwerber, beispielsweise durch einen Freibetrag, würde zu erheblichen Steuermindereinnahmen für die Länder führen. Zur Gegenfinanzierung wollen wir deshalb steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (sogenannte Share Deals) schließen. Schätzungsweise entgehen den Ländern infolge von Share Deals jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Die effektive Bekämpfung von Steuergestaltungen mittels Share Deals ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass Käufer kleiner Einfamilienhäuser Grunderwerbsteuer entrichten müssen, während große Immobilienkonzerne dank missbräuchlichen Praktiken für ganze Straßenblöcke unter Umständen gar keine Steuer zahlen. Das wollen wir wirksam unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Daldrup

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