Erneut: Warum wird die pauschale Beihilfe in NRW nicht für bereits verbeamtete Personen eingeführt?
Sehr geehrter Herr Krückel,
ich stelle diese Frage erneut, da Sie diese bisher immer noch nicht beantwortet haben. In ihrer letzten Antwort rechneten Sie vor, weshalb die pauschale Beihilfe rückwirkend nicht durchgeführt werden könne. Nochmal: Dies ist weder eine Forderung, noch die Frage die zu beantworten ist. Es ist für mich völlig klar, dass die pauschale Beihilfe nicht rückwirkend gelten sollte, sondern ab dem Zeitpunkt der Einführung für alle Beame (auch für Bestandsbeamte - wie in allen anderen Bundesländern mit dieser Regelung). Deshalb nochmal ganz konkret: Wieso soll die pauschale Beihilfe NICHT für Bestandsbeamte gelten, die bereits gesetzlich versichert sind? Es handelt sich doch ganz eindeutig um eine Ungleichbehandlung.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur pauschalen Beihilfe.
Meine vergangene Antwort bezog sich auf die Bestandsbeamten, verzeihen Sie die unglücklich gewählte Formulierung meinerseits.
Daher sende ich Ihnen erneut meine damalige Antwort, allerdings ohne das missverständliche Wort "rückwirkend" wie folgt:
Eine Ausweitung auf alle bestehenden Beamtenverhältnisse würde den Landeshaushalt nach Schätzungen mit 75-125 Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten. In der aktuellen Haushaltslage, die durch Wirtschaftskrise, demografischen Wandel und die Nachwirkungen der Pandemie geprägt ist, wäre eine solche Maßnahme schlichtweg nicht darstellbar und auch gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.
Die geplante Regelung für Berufsanfänger dient dazu, den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiver zu machen - dies ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung, ohne die Haushalte über Gebühr zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel MdL

