Warum werden die Werkstatt-Lehrer an Berufskollegs immer noch mit 30 Wochenstunden bei einer Vollzeit-Stelle und einer geringeren Bezahlung als andere Lehrer beansprucht?
Sehr geehrter Herr Krückel. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als Werkstatt-Lehrer an einem Berufskolleg eingesetzt bin, und eine Vollzeit-Stelle mit 30 Stunden und ca. 180 Schüler*innen pro Woche habe. Dazu im Vergleich zu anderen Lehrern mit nur 24 Wochenstunden bei einer Vollzeit-Stelle, zusätzlich auch noch mit einer viel geringeren Besoldung.
Sehr geehrter Herr J.,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Die geltende Regelung von 30 Pflichtstunden pro Woche für Werkstattlehrkräfte gegenüber 25,5 Stunden für vollausgebildete Lehrkräfte an Berufskollegs spiegelt den unterschiedlichen Qualifikationsweg wider. Das ist der geltende Rechtsrahmen, nicht unbedingt meine persönliche Meinung.
In NRW sind rund 920 Werkstattlehrkräfte tätig. Allein die Angleichung der Pflichtstunden von 30 auf 25,5 würde eine Kompensation durch Neueinstellungen erfordern, um den Unterricht aufrechtzuerhalten. Bei einem Mehrbedarf von rund 15 bis 17 Prozent entspräche das etwa 140 bis 160 zusätzlichen Stellen.
Hinzu käme eine etwaige Besoldungsanpassung. Beide Maßnahmen zusammen schlagen nach einer überschlägigen Rechnung mit mindestens 12 bis 15 Millionen Euro jährlich zu Buche, Versorgungslasten eingerechnet. Das ist ein erheblicher Betrag.
Zudem sind Berufskollegs laut aktuellem Haushaltsplan 2026 nurmit rund 92 Prozent der rechnerisch notwendigen Lehrerstellen ausgestattet. Es besteht jetzt bereits eine strukturelle Unterversorgung.
Eine weitergehende Reform in diesem Bereich ist unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen leider nicht darstellbar.
Freundliche Grüße
Bernd Krückel MdL

