ÖLDP
Bérangère Bultheel
parteilos
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bérangère Bultheel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin B. •

Frage an Bérangère Bultheel von Martin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bultheel,

wie ist Ihre Position zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sowie Akzeptanz von Homosexuellen?

Vielen Dank!

ÖLDP
Antwort von
parteilos

 Sehr geehrter Herr Brederhog,

Ich bedanke mich erstens für Ihrer Anfrage!

Als Politikerin bin ich der Meinung, der Staat sollte sich nicht in der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einmischen.

Dies gilt auch für die freie Gestaltung der privaten Beziehung!

Aus meiner Sicht ist das Thema Homosexualität kein parlementarisches Thema, beziehungsweise kein Thema was zu einem politischen Debatte gehört.

Die sexuelle Orientierung ist Privatsache! Sie sind freie, zu leben, wie Sie es wünschen, solange Sie die Gesetze, die Verfassung sowie die Freiheitsrechte, Geichheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland beachten.

Es ist auch sehr tragisch, wenn gleichgeschlechtliche Partner/Ehe in 2015 noch Opfer von Diskriminierungen werden. Alle Menschen sind gleich und niemand sollte aufgrund der Geschlechtlichen Orientierung, der Abstammung, der Kultur, der Sprache, der Heimat und Herkunft, dem Glauben, der politischen Anschauungen diskriminiert werden!

Wir sind  tatsächlich alle gleich vor dem Gesetz!

Wenn der Staat dennoch in der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung versagen sollte, sollte auf jeden Fall ein bundesweites Aktionsplan gegen Homophobie und zur Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen sowie trans- und
intergeschlechtlichen Menschen eingeleitet werden, um gegen solchen Diskriminierungen zu kämpfen!

Deswegen engagiere ich mich politisch intensiv für die tatsächliche praktische Durchsetzung des Artikels 3 GG!

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hervorragend beantworten! Wenn Sie andere Fragen haben, gern freue ich mich sie zu beantworten!

Herzliche Grüßen

Berangere Bultheel