(...) wie aus Ihren Informationen hervorgeht, haben Sie alle gerichtlichen und rechtlichen Stationen - lokal, überregional, subnational - bereits ausgeschöpft. Ich kann Ihnen deshalb wenig Hoffnung für Ihre weiteren Initiativen zwecks Änderung des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang machen. Rein rechtlich ist die Vorgehensweise der Stadt Kevelaer nicht zu beanstanden und nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen gibt es derzeit keine Möglichkeit, Sie vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien. (...)
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