
Das Präsidium und der Ältestenrat haben bezüglich der Handynutzung aber Absprachen getroffen, um einen funktionsfähigen Ablauf der Plenardebatten zu gewährleisten, die letztlich auf einer Abwägung zwischen dem „Störpotential“ einerseits und der erhofften Arbeitserleichterung andererseits basieren.