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SPD
• 03.04.2023

Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter:

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SPD
• 03.04.2023

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse [...] bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung [...]. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.

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SPD
• 24.04.2023

Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht.

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SPD
• 28.03.2023

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage von Phillip B. • 25.03.2023
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SPD
• 03.04.2023

Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.

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