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Bärbel Bas
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Frage von Udo A. •

Wird es von den Bundesländern bekannt gegeben wann ein Antrag für die Bezuschussung von Pelletskosten gestellt werden kann? Bleibt der Zeitram für die Antragsfrist vom 31.01.23 bis 30.06.23 bestehen?

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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre Frage betrifft:

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen, sobald dies möglich ist - die Länder werden auch darüber informieren. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen. Anschließend obliegt es den Bundesländern, die Vereinbarung umzusetzen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Zuschüsse zukommen zu lassen. Ihre Frage, ab wann es möglich ist, einen Antrag zu stellen, kann daher nur vom Bundeswirtschaftsminister und seinen Landeskolleginnen und -kollegen beantwortet werden.

Die von Ihnen genannte Frist bezieht sich auf die Regelung in Berlin. Berlin ist bereits auf eigenes Risiko und vor Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung in Vorleistung gegangen. Ob diese Frist auch in Nordrhein-Westfalen gelten wird, wird durch die nordrhein-westfälische Landesregierung festgelegt werden. Ich rate Ihnen, sich mit Ihrer Frage direkt an die nordrhein-westfälische Landesregierung zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Kontaktformular der Landesregierung unter https://www.land.nrw/kontakt. Den Bundeswirtschaftsminister können Sie unter buergerdialog@bmwk.bund.de kontaktieren. 

Ich habe zudem meine Fachkolleginnen und -kollegen gebeten, den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesländer erneut auf die Dringlichkeit, eine solche Vereinbarung zu treffen, hinzuweisen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben auch öffentlich bereits darauf aufmerksam gemacht, etwa Matthias Miersch in diesem Artikel in der Berliner Morgenpost: https://www.morgenpost.de/politik/article237533231/heizoel-pellets-heizung-heizen-hilfe-haertefall-entlastung-wann.html.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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