Wie stehen Sie zur Enteignung von Rentenpunkten bei Verstorbenen. Bei der Hinterbliebenenrente bzw. Rentensplitting werden nicht die vollständigen Rentenpunkte weitergegeben.
Ein Rentenpunkt gilt doch als Vermögen und sollte daher in den Nachlass übergehen. Aber durch die Kürzung erfolgt eine Enteignung die eigentlich nach dem Grundgesetz verboten ist. Bei einer "Wilden Ehe" behält der Staat sogar alles. Warum werden die Rentenpunkte nicht als Erbe behandelt?
Weitere Fragen an Bärbel Bas
Zunächst: Eine kritische Begleitung der öffentlichen Gelder, die Abgeordnete erhalten, ist richtig und wichtig. Meine eigenen Einnahmen und auch meine Steuerbescheide mache ich deshalb seit meinem Einzug in den Bundestag öffentlich. Diese finden Sie auf meiner Homepage: https://www.baerbelbas.de/ueber-mich/steuerbescheide.
Ziel der Aktivrente ist es, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich auch viele Künstlerinnen und Künstler eine solche steuerliche Begünstigung wünschen.
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.
Ich als Politikerin maße mir nicht an, zwischen „leichten“ und „schweren“ psychischen Störungen im Sinne von Diagnoseschlüsseln zu unterscheiden, und verwende solche Begriffe auch nicht. Das ist Sache der Wissenschaft sowie der Fachexpertinnen und Fachexperten.

