Wie ist Ihre Ankündigung zu Vollsanktionen des Bürgergeldes mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 zu vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Bas,
Sie habe kürzlich angekündigt, dass Menschen, die eine "zumutbare" Arbeit zum zweiten mal ablehnen, das Bürgergeld vollständig gestrichen werden soll. Im Jahr 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht dass Kürzungen des Alg. 2 von mehr als 30 Prozent nicht mit der Menschenwürde und damit nicht mit der Verfassung vereinbar wären.
Sämtliche Medien, die ich dazu finden konnte fassten dieses Urteil damals so auf, dass es künftig keine Sanktionen des Alg2 und seines Nachfolgers des Bürgergeldes geben könne, die 30 Prozent des Regelsatzes übersteigen.
https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html
https://taz.de/Gerichtsurteil-zu-Hartz-IV/!5639077/
https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-sanktionen-bundesverfassungsgericht-1.4700299
Daher frage ich Sie, wie Sie Ihren Vorschlag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 vereinbaren wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.